Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter
Bedingungen für die Buchung der Perfect-Day-Leistungen durch gewerbliche Anbieter.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Buchung von Leistungen der Plattform „Perfect Day“, die zwischen
Philipp Herrmann, Kreuzstr. 16a, 49492 Westerkappeln (nachfolgend „Perfect Day“ oder „wir“)
und einem gewerblichen Kunden (nachfolgend „Anbieter“) über den Buchungs-Assistenten auf deinperfectday.de geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Plattform bezeichnet die von Perfect Day betriebene digitale Infrastruktur, bestehend aus der Endkunden-App, dem Anbieter-Backoffice und den zugehörigen Schnittstellen.
(2) Säule bezeichnet eine der buchbaren Leistungskategorien: Stadtgutscheine, Online-Ticketing, Gutscheinbücher und lokale Coupons.
(3) Anbieter ist der gewerbliche Kunde, der eine oder mehrere Säulen bucht.
§ 3 Leistungen von Perfect Day
(1) Perfect Day stellt dem Anbieter nach Maßgabe der gebuchten Säulen die Plattform zur Verfügung — insbesondere das Anbieter-Backoffice zur Verwaltung der jeweiligen Säule sowie die Sichtbarkeit der Angebote des Anbieters in der Endkunden-App.
(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der gebuchten Säule und der jeweils gewählten Konfiguration (z. B. Coupon-Tarif). Die Leistungsbeschreibungen auf den jeweiligen Säulen-Seiten von deinperfectday.de sind maßgeblich.
(3) Perfect Day ist berechtigt, die Plattform fortzuentwickeln und einzelne Funktionen anzupassen, soweit dies dem Anbieter zumutbar ist und den vertraglichen Kernleistungsumfang nicht wesentlich einschränkt.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Säulen auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
(2) Mit Absenden des Buchungs-Assistenten über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Anbieter ein verbindliches, zahlungspflichtiges Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die gewählten Säulen ab.
(3) Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch Perfect Day in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Perfect Day ist nicht verpflichtet, ein Buchungsangebot anzunehmen.
§ 5 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf deinperfectday.de ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Je nach gebuchter Säule fallen einmalige Einrichtungsgebühren (Setup) und/oder laufende Gebühren an. Laufende, nutzungsabhängige Gebühren (z. B. Transaktions- oder Provisionsanteile, Gebühren je verkauftem Ticket) werden nach tatsächlicher Nutzung berechnet.
(3) Sind die Säulen Stadtgutscheine, Online-Ticketing und Gutscheinbücher zusammen gebucht, wird auf deren laufende Gebühren ein Bündel-Rabatt von 10 % gewährt. Lokale Coupons sind vom Bündel-Rabatt ausgenommen.
(4) Über die Webseite wird keine Zahlung abgewickelt. Die Abrechnung erfolgt nach der Auftragsbestätigung per Rechnung. Rechnungsbeträge sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Gerät der Anbieter mit der Zahlung in Verzug, ist Perfect Day berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen und die Bereitstellung der Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über laufende Leistungen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine Mindestlaufzeit.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit für eine einzelne Säule nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bereits angefallene einmalige Einrichtungsgebühren (Setup) werden im Fall einer Kündigung nicht erstattet.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt sicher, dass die von ihm angegebenen Daten vollständig und richtig sind, und hält sie aktuell.
(2) Der Anbieter ist für die von ihm eingestellten Inhalte (z. B. Angebote, Texte, Bilder, Preise) selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Der Anbieter löst Gutscheine, Tickets und Coupons gegenüber Endkunden gemäß den jeweils geltenden Bedingungen ein und hält die für sein Gewerbe geltenden rechtlichen Vorgaben ein.
(4) Zugangsdaten zum Anbieter-Backoffice sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
§ 8 Verfügbarkeit der Plattform
(1) Perfect Day bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit.
(2) Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Perfect Day (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistern) sowie notwendige Sicherheitsmaßnahmen können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Geplante Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit rechtzeitig an.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Perfect Day haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung — insbesondere für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die nicht unter Absatz 1 oder 2 fallen — ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Perfect Day verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten zur Verarbeitung im Zusammenhang mit der Buchung und der Webseite ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit Perfect Day im Auftrag des Anbieters personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Perfect Day kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Anbieter dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Anbieter in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Anbieter nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Anbieter, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Perfect Day.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand & Aktualität
Stand dieser AGB: Mai 2026. Wir passen diesen Text an, sobald sich an unseren Leistungen, Preisen oder den vertraglichen Rahmenbedingungen etwas Wesentliches ändert.